Frühförderung
1. Standort und Rahmenbedingungen
Die pädagogische Beratungsstelle für Frühförderung ist ein Angebot des örtlichen SBBZ-L und somit ein wichtiger Baustein für die Förderung von Kindern im Alter von 2 Jahren bis kurz vor dem Eintritt in die Schule.
Die pädagogische Beratungsstelle in Schwaigern ist für alle Kindergärten und Kindertagesstätten in Schwaigern, Stetten, Niederhofen, Leingarten, Massenbach und Massenbachhausen zuständig. Dabei schließt sich nicht aus, dass für die Eltern die Beratungsstelle frei wählbar ist.
Die Beratungsstelle befindet sich im Gebäude der Mensa und ist räumlich vom SBBZ-L getrennt. Sie erfüllt somit den Anspruch einer neutralen räumlichen Unterbringung.
Die Räumlichkeiten und deren Werterhaltung werden von der Stadt bereitgestellt und finanziell unterstützt. Eine gute Ausstattung der Räumlichkeiten ist dabei sehr wichtig, um passgenaue Angebote erstellen zu können. Der eigenständige Status dieser Beratungsstelle wird durch einen eigenen Telefonanschluss und die Beschilderung am Hauseingang hervorgehoben.
Im Obergeschoss gibt es zwei Räume, die der päd. Beratungsstelle zur Verfügung stehen.
Ein Zimmer wird als Büro und Besprechungszimmer für Elterngespräche und Kooperationsgespräche genutzt. Der andere Raum wird gemeinsam mit den Kindern zum Arbeiten bereitgestellt.
Ein Bewegungsraum mit Materialraum befindet sich im Untergeschoss des Gebäudes.
Ein Zimmer wird für spezielle Förderangebote in den verschiedenen Wahrnehmungsbereichen genutzt. Die hierzu benötigten Materialien sind im Regal und in Schubladen untergebracht. An einem großen Tisch können bis maximal 10 Kinder gleichzeitig betreut werden.
Der Bewegungsraum eignet sich ideal für psychomotorische Übungen und kleine Spiele. Die Bereiche der Motorik, insbesondere der Koordination, des Gleichgewichts und des Selbstvertrauens können hier geschult werden.
Organisation der Beratungsstelle
Es stehen der Beratungsstelle 11 Deputatsstunden zur Verfügung, die derzeit auf 3 Mitarbeiter, Sonderpädagogen, verteilt sind.
In jedem Schuljahr gibt es 4 verschiedene Fördergruppen, die fest im Wochenplan fixiert sind:
- die 2 Fördergruppen der Schulanfänger am
Donnerstag Nachmittag von 13.30 Uhr – 14.30 Uhr
- eine Fördergruppe von 3-4-jährige Kinder
- eine Fördergruppe für 4-5-jährige Kinder
In jeder Fördergruppe werden die Kinder ganzheitlich betrachtet. Alle Sinne werden angesprochen, wobei die Schwerpunkte jeweils auf der Übung von Bewegungsabläufen, Koordination, Gleichgewicht und Konzentration liegen.
Gibt es in einem Kindergarten eine Gruppe von 4 Kindern, die entwicklungsverzögert oder von Behinderung bedroht sind, werden dort Kleingruppen zur speziellen Förderung dieser Kinder von Mitarbeitern der Beratungsstelle angeboten.
Diese kleinen Fördergruppen finden in der jeweiligen Einrichtung statt und laufen über mindestens 6-12 Wochen. Bei Bedarf führen wir auch Einzelförderungen in den Kindergärten oder in der Beratungsstelle durch.
2. Richtlinien, Schwerpunkte und Angebote der Pädagogischen Beratungsstelle Schwaigern
Allgemeine Richtlinien
Die ersten Lebensjahre des Kindes sind von großer Bedeutung für seine Gesamtentwicklung.
Die Frühförderung ist ein Hilfeangebot für behinderte, von Behinderung bedrohte und entwicklungsverzögerte Kinder und deren Eltern und Bezugspersonen (Vwv v. 4.11.1996/AZ/1-6504.40/364K.u.U. 1996 S. 781).
Frühförderung
- erfolgt nur im Einverständnis mit den Eltern.
- kann in Anspruch genommen werden ab Geburt oder ab dem
Zeitpunkt, wenn ein Verdacht auf eine Entwicklungsverzögerung /
Behinderung besteht bzw. eine solche diagnostiziert wird.
- endet, wenn das Kind einen Schulkindergarten für behinderte Kinder
(sonderpädagogische Förderung) besucht oder bei Eintritt in die Schule.
- wahrnehmen können Kinder, die einen Kindergarten besuchen.
- soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen.
Unsere Beratungsstelle orientiert sich an folgenden Grundsätzen
- Ganzheitlichkeit
- Familienorientierung
- Koordinierung und Vernetzung
- Regionalisierung
- Interdisziplinarität
Schwerpunkte
- Früherkennung und Diagnostik
- Frühberatung/Begleitung für Eltern und Bezugspersonen
- Förderung: Psychomotorik, Förderkurse für verschiedene Altersklassen,
Vorbereitung auf die Schule
- Beratung zur Schulfähigkeit
3. Angebote der Beratungsstelle
Fördergruppe der Schulanfänger
Die Psychomotorikfördergruppe findet derzeit am Donnerstag, von 13.30 Uhr – 14.30 Uhr statt. Die Gruppenstärke beträgt 10 Kinder und wird je nach Bedarf auf 14 Kinder erhöht. Zwei Mitarbeiter arbeiten gemeinsam mit dieser Gruppe. Die Förderung wird in zwei Sequenzen unterteilt. Jeweils zur halben Stunde werden die Angebote gewechselt. Im Übungszimmer werden die grundlegenden Wahrnehmungskompetenzen wie visuelle, auditive und taktil-kinästhetische sowie die Merk- und Konzentrationsfähigkeit gefördert. Im zweiten Teil der Übungsstunde steht die Förderung der psychomotorischen Basiskompetenzen Gleichgewicht, Kraft, Ausdauer, Gelenkigkeit und Schnelligkeit im Vordergrund.
In allen Übungssequenzen wird verstärkt das Sozial- und Regelverhalten berücksichtigt. Da die Kinder mit recht unterschiedlichen Problemen bei uns vorstellig werden, können die Übungen nach keinem vorgefertigten Schema ablaufen.
In der Praxis müssen wir oft einen situations- und personenangepassten „Förderungscocktail“ selbst anmischen. Hierzu verwenden wir unsere langjährige Erfahrung und gute Fachliteratur. Am Ende einer jeden Sequenz erhalten die Kinder eine Hausaufgabe.
Mobile Frühförderung
Die mobile Frühförderung und Beratung wird dann meist wirksam, wenn die Eltern oder die Erzieherinnen der Kindereinrichtungen aus organisatorischen Gründen unsere Beratungsstelle nicht aufsuchen können.
Die Flexibilisierung der Beratungsstunden hat oberste Priorität.
Zu der mobilen Frühförderung gehören die Diagnostik, die Beratung und die Erstellung und Anleitung von individuellen Förderplänen.
Vom zeitlichen Aufwand nimmt die mobile Frühförderung ca. 50 % der Beratungsstunden ein.
Elternabende
Ein weiteres Angebot der Frühförderung ist die Beteiligung an Elternabenden in der Kindereinrichtung oder in der Grundschule. Auf diesen Veranstaltungen erhalten die Eltern gezielte Informationen zu unserer Einrichtung und deren Angeboten.
Von Seiten der Kindereinrichtungen können auch Referate zu bestimmten Entwicklungsbereichen und deren Fördermöglichkeiten gebucht werden.
Schwerpunktaufgaben ab dem Schuljahr 2019/2020:
Erweiterung/Flexibilisierung der Angebote
- Entwicklungsorientierte Behandlung von Kindern mit
Wahrnehmungsstörungen mit ergotherapeutischen Ansätzen
- Weiterhin regelmäßige Besuche in den Kindertagesstätten
- Alle Mitarbeiter der Kindertagesstätten über die neuen
Verfahrensweisen zur Einschulung von Kindern mit Anspruch auf ein
sonderpädagogisches Bildungsangebot(SBA) informieren
Mögliches Integrationsmodell für die Zusammenarbeit
Frühförderung – Kooperation Grundschule
Zeitleiste - Art der Tätigkeit
Ca. 1 Jahr vor der voraussichtlichen Einschulung:
ein Jahr vor der Einschulung:
Halbes Jahr vor der Einschulung:
3 bis 4 Monate vor der Einschulung:
Intensiver Kontakt zur Regelschule, Schulleiterin, eventuelle Klassenlehrerinnen
Die Überprüfungen dieser festgelegten Zielsetzung sollten ein Jahr später erfolgen. Mit allen Beteiligten sollte nach einer Rückspiegelung der oben genannten Angebote die Praxis verbessert und weiterentwickelt werden.
Mittlerweile wurde zu dieser Thematik ein Herbsttreffen gestaltet. Hier wurden die Wege der Zusammenarbeit in jeder Gemeinde vorgestellt. Insgesamt hat sich die Kooperation zwischen den Kindergärten und Grundschulen intensiviert.
In den Kindertagesstätten Massenbachhausen und Leingarten beteiligt man sich am Projekt „das schulreife Kind“.
Im Hinblick auf die Schullaufbahnberatung bei Kindern, deren Schulart noch nicht geklärt ist, gibt es gemeinsam mit den Beteiligten und dem Schulamt eine Bildungswegekonferenz.
Ebenso ist es geboten bei auffällig gewordenen Kindern schon im Kindergarten einen pädagogischen Bericht anzulegen. In dieser Form werden alle Informationen und Unterlagen zu dem jeweiligen Kind zusammengetragen.
Die Einschulungsuntersuchung des Gesundheitsamts wurde seit dem Schuljahr 2010 ein Jahr vorgezogen.
Sie findet im vorletzten Jahr, in dem das Kind den Kindergarten voraussichtlich besucht, statt.
4. Zusammenarbeit mit Eltern / Vernetzung und Kooperation
Die enge Zusammenarbeit mit den Eltern und allen Beteiligten des Kindes ist ein grundlegender Bestandteil unserer Beratungsstelle. Erziehungsberechtigte sollen informiert, sensibilisiert, beraten und angeleitet werden. Darüber hinaus verfolgen wir mit der Kooperation zu anderen Einrichtungen das Ziel einer möglichst umfassenden und frühen Förderung und Integration des zu betreuenden Kindes.
Die Beratungsstelle stimmt ihre Arbeit mit allen, das einzelne Kind betreuenden Stellen des medizinischen, sozialen, psychologischen und pädagogischen Bereichs ab, insbesondere mit den behandelnden Ärzten, Kliniken, dem Gesundheitsamt, Jugend- und Sozialamt, der Erziehungsberatungsstelle sowie mit den allgemeinen Kindergärten. Nach Möglichkeit werden in allen Kooperationseinrichtungen unsere Flyer ausgelegt.
Ein besonderes Anliegen der Beratungsstelle ist die enge Kooperation zwischen Kindergarten-Grundschule und unserer Einrichtung. Es geht uns um die frühestmögliche Förderung der Kinder.
In den letzten Jahren erhöhten sich die Förderangebote in den Kindereinrichtungen. Die Sprachförderung und „das Zahlenland“ nehmen einen höheren Stellenwert ein.
Leider mussten wir die Erfahrung machen, dass einige Eltern glauben, dass mit diesen Förderangeboten alle Entwicklungsbereiche ihres Kindes abgedeckt werden. Erst zu einem späteren Zeitpunkt, meist zum Einschulungsgespräch bemerken sie, dass eine frühere umfassende Förderung günstiger und intensiver gewesen wäre.